Über Elektrofahrräder
Pedelec ist eine allgemeine Bezeichnung für ein Elektrofahrrad und wird mit Elektromotor und Muskelkaft angetrieben. Im Gegensatz zu einem E-Bike, das auch ohne Treten gefahren werden kann (Variante II).
Pedelec:
· Motorleistung bis zu 250 Watt.
· Gilt als Fahrrad.
· Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen werden nicht gebraucht.
· Motor unterstützt die Tretbewegung. Allein durch Motorkraft kann es nicht bewegt werden.
· Ab 25 km/h schaltet der Motor ab.
· Keine Helmpflicht in Deutschland.
Einige Pedelecs verfügen über eine Schiebehilfe oder Anfahrhilfe. Auch ohne Kurbelbewegung, wird durch drücken eines Hebels, maximal bis zu 6 km/h Motorleistung abgegeben.
E-Bike:
Variante I
· Motorleistung bis zu 500 Watt.
· Gilt als Kleinkraftrad.
· Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen werden benötigt.
· Motor unterstützt die Tretbewegung. Allein durch Motorkraft kann es nicht bewegt werden.
· Ab 45 km/h schaltet der Motor ab.
· Helmpflicht und gültige Fahrerlaubnis.
Variante II
· Motorleistung bis zu 500 Watt.
· Gilt als Kleinkraftrad mit geringer Leistung.
· Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen werden benötigt
· Lässt sich auch mit dem Motor allein bewegen, ohne eine Tretbewegung.
· Ab 20 km/h schaltet der Motor ab.
· Keine Helmpflicht, aber gültige Fahrerlaubnis.




