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Über Elektrofahrräder

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Pedelec ist eine allgemeine Bezeichnung für ein Elektrofahrrad und wird mit Elektromotor und Muskelkaft angetrieben. Im Gegensatz zu einem E-Bike, das auch ohne Treten gefahren werden kann (Variante II).


Pedelec:

· Motorleistung bis zu 250 Watt.

· Gilt als Fahrrad.

· Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen werden nicht gebraucht.

· Motor unterstützt die Tretbewegung. Allein durch Motorkraft kann es nicht bewegt werden.

· Ab 25 km/h schaltet der Motor ab.

· Keine Helmpflicht in Deutschland.


Einige Pedelecs verfügen über eine Schiebehilfe oder Anfahrhilfe. Auch ohne Kurbelbewegung, wird durch drücken eines Hebels, maximal bis zu 6 km/h Motorleistung abgegeben.
 

E-Bike:

Variante I

· Motorleistung bis zu 500 Watt.

· Gilt als Kleinkraftrad.

· Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen werden benötigt.

· Motor unterstützt die Tretbewegung. Allein durch Motorkraft kann es nicht bewegt werden.

· Ab 45 km/h schaltet der Motor ab.

· Helmpflicht und gültige Fahrerlaubnis.


Variante II


· Motorleistung bis zu 500 Watt.

· Gilt als Kleinkraftrad mit geringer Leistung.

· Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen werden benötigt

· Lässt sich auch mit dem Motor allein bewegen, ohne eine Tretbewegung.

· Ab 20 km/h schaltet der Motor ab.

· Keine Helmpflicht, aber gültige Fahrerlaubnis.